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Krankentransport bestellen

Krankentransport bestellen

Schritt 1: Der Krankentransportschein

Sie haben von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung einer Krankenbeförderung (kurz meist Krankentransportschein oder KTS genannt) bekommen?

a) Genehmigung durch die Krankenkasse

Auf dem Krankentransportschein steht unter Punkt 1 der Grund der Beförderung. Hier wird unterschieden zwischen "Genehmigungsfreie Fahrten" (z.B. stationäre Krankenhausbehandlung) und "Genehmigungspflichtige Fahrten".

Genehmigungsfreie Fahrten: Diese Fahrt können Sie sofort beauftragen. Eine Genehmigung der Krankenkasse ist nicht nötig.

Genehmigungspflichtige Fahrten: Dieser Krankentransportschein muss erst von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Rufen Sie hierzu Ihre Krankenkasse an und erläutern Sie die Situation. Wenn die Krankenkasse die Fahrt genehmigt, erhalten Sie per ein Schreiben Ihrer Krankenkasse, dass Sie bei der Fahrt im Fahrzeug vorzeigen müssen.

Was wenn ich die Genehmigung nicht rechtzeitig erhalte? Es kann vorkommen, dass Sie die Fahrt früher benötigen, als die Krankenkasse Ihnen die Genehmigung zukommen lassen kann. Das ist kein Problem. In diesem Fall bezahlen Sie die Fahrt im Fahrzeug wie ein normales Taxi und erhalten eine Quittung über den Betrag. Wenn die Genehmigung dann vorliegt, reichen Sie den Krankentransportschein, die Genehmigung und die Quittung über die Bezahlung an Ihre Krankenkasse ein. Diese erstattet Ihnen dann die Kosten für die Fahrt.

b) Gesetzliche Zuzahlung

Patienten gesetzlicher Krankenkassen müssen eine Zuzahlung zu den Fahrtkosten leisten. Diese betragen in der Regel 10% der Fahrtkosten, jedoch mindestens 5,- € und maximal 10,- €.

Sind Sie von der Zuzahlung befreit? In diesem Fall stellt Ihnen die Krankenkasse einen Befreiungsausweis oder eine entsprechende Bescheinigung aus. Bitte bringen Sie den Befreiungsausweis oder die Bescheinigung bei JEDER Fahrt mit. Der Fahrer ist verpflichtet, diesen zu kontrollieren und die Zuzahlung zu kassieren, wenn kein Nachweis über die Befreiung vorliegt.

Schritt 2: Die Bestellung

Bei Krankentransporten fallen oft mehrere Rückfragen an, daher empfehlen wir Ihnen, direkt anzurufen, dann können unsere Mitarbeiter je nach Fall alle nötigen Daten mit Ihnen besprechen.

Unter der Rufnummer 09171 97900 steht Ihnen unsere Zentrale rund um die Uhr zur Verfügung, für die Erstberatung empfehlen wir jedoch, tagsüber im Zeitraum von 9-15 Uhr anzurufen,

Bitte geben Sie die Bestellung rechtzeitig auf, wenn Ihnen Ihr Termin bekannt ist. Sonst kann es vorkommen, dass wir Ihre Fahrt nicht oder nicht pünktlich annehmen können, wenn die Fahrzeuge dann schon anderweitig bestellt sind.

Welche Daten benötigt die Zentrale für eine Bestellung?

Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:

  • Vorhandenen Unterlagen:
    • Haben Sie einen Krankentransportschein?
    • Ist die Fahrt genehmigungsfrei? Falls nicht, haben Sie eine Genehmigung der Krankenkasse?
    • Sind sie von der Zuzahlung befreit? Falls ja, haben Sie einen Befreiungsausweis?
  • Abfahrtszeit: Der Tag und die Uhrzeit, wann das Fahrzeug zu Ihnen kommen sollen. Alternativ können Sie uns auch sagen, wann Sie Ihren Termin haben, dann berechnen wir, wann wir losfahren sollten und sagen Ihnen, wann wir Sie abholen.
  • Abfahrtsadresse: Die Adresse, wo der Fahrer Sie abholen soll.
  • Zieladresse: Die Adresse, wo Sie hingefahren werden möchten.
  • Besonderheiten: Haben Sie z.B. Gepäck, einen Rollstuhl, Rollator oder Haustiere.
  • Bezahlmethode: Bezahlen Sie die Fahrt bar oder mit Karte? Bei Serienfahrten ist die Bezahlung auf Rechnung möglich, muss vorher aber telefonisch mit uns abgesprochen werden.

Wenn Sie Fehler bei der telefonischen Übermittlung vermeiden möchten oder das Telefonat abkürzen möchten, können Sie uns alle nötigen Angaben vorab schon über unser Kontaktformular senden. Die Informationen liegen unserer Zentrale dann direkt vor. Bitte rufen Sie danach aber trotzdem kurz an, damit unsere Zentrale prüfen kann, ob alle nötigen Angaben vorliegen und korrekt sind. Vielen Dank.

Schritt 3: Die Fahrt

Bringen Sie zur Fahrt bitte folgendes mit:

  • Den Krankentransportschein
  • Die Genehmigung der Krankenkasse (sofern nötig)
  • Bargeld für die Zuzahlung - oder sofern vorhanden den Befreiungsausweis

Vom Fahrer lassen Sie sich bitte folgendes am Ende der Fahrt geben:

  • Falls Sie etwas bezahlt haben: Eine Quittung. Diese kann später für die Rückerstattung durch die Krankenkasse oder die Steuererklärung wichtig sein.
  • Falls Sie mit uns wieder zurückfahren: Eine Visitenkarte. Diese können Sie dann bei der Einrichtung abgeben, damit man das Taxi für die Rückfahrt rechtzeitig anrufen kann.

Haben Sie weitere Fragen?

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne: 09171 97900.


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